Rechtsprechung
   VGH Bayern, 08.02.2021 - 10 ZB 21.83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,5997
VGH Bayern, 08.02.2021 - 10 ZB 21.83 (https://dejure.org/2021,5997)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.02.2021 - 10 ZB 21.83 (https://dejure.org/2021,5997)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. Februar 2021 - 10 ZB 21.83 (https://dejure.org/2021,5997)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,5997) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 53 Abs. 1 und 3, § 54 Abs. 1 Nr. 1, § 55 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 4; EMRK Art. 8 Abs. 1; GG Art. 6 Abs. 1
    Ausweisung eines straffälligen türkischen Staatsangehörigen mit vorgeblicher familiärer Lebensgemeinschaft mit einem Kind

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Überwiegen des Ausweisungsinteresses gegenüber dem Verbleibeinteresse eines türkischen Staatsangehörigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 3.16

    Flüchtling darf wegen Unterstützung der PKK ausgewiesen werden

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2021 - 10 ZB 21.83
    Die Rügen des Klägers in den Schriftsätzen vom 2. Februar 2021 und 4. Februar 2021 begründen sowohl einzeln als auch in ihrer Gesamtheit - auch zum für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Ausweisung maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (stRspr des BVerwG, vgl. z.B. U.v. 22.2.2017 - 1 C 3.16 - juris Rn. 18; BayVGH, U.v. 27.10.2017 - 10 B 16.1252 - juris Rn. 25) - keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit dieser Entscheidung.

    Bei der Abwägungsentscheidung und Verhältnismäßigkeitsprüfung sind insbesondere die Dauer des Aufenthalts des Ausländers, seine persönlichen, wirtschaftlichen und sonstigen Bindungen im Bundesgebiet und im Herkunftsstaat sowie die Folgen der Ausweisung für Familienangehörige und die Tatsache, ob der Ausländer sich rechts-treu verhalten hat, zu berücksichtigen, wobei diese Umstände weder abschließend zu verstehen sind noch ausschließlich zugunsten des Ausländers sprechende Umstände in die Abwägung einzustellen sind (BVerwG, U.v. 22.2.2017 - 1 C 3.16 - juris Rn. 24 f.; BayVGH, U.v. 21.5.2019 - 10 B 19.55 - juris Rn. 37).

  • BVerwG, 10.02.2011 - 1 B 22.10

    Ausweisungsschutz; familiäre Bindungen; Kindeswohl

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2021 - 10 ZB 21.83
    Das zwischen dem Ausländer und seinem minderjährigen deutschen Kind bestehende Familienleben bzw. das Kindeswohl hat nicht generell und ausnahmslos Vorrang vor dem öffentlichen Vollzugsinteresse (BVerwG, B.v. 10.2.2011 - 1 B 22.10 - juris Rn. 4; B.v. 21.7.2015 - 1 B 26.15 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 21.07.2015 - 1 B 26.15

    Kein unbedingter Vorrang des Kindeswohls vor entgegenstehenden öffentlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2021 - 10 ZB 21.83
    Das zwischen dem Ausländer und seinem minderjährigen deutschen Kind bestehende Familienleben bzw. das Kindeswohl hat nicht generell und ausnahmslos Vorrang vor dem öffentlichen Vollzugsinteresse (BVerwG, B.v. 10.2.2011 - 1 B 22.10 - juris Rn. 4; B.v. 21.7.2015 - 1 B 26.15 - juris Rn. 5).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2021 - 10 ZB 21.83
    Solche Zweifel bestünden dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16).
  • EGMR, 18.10.2006 - 46410/99

    Rechtssache ÜNER gegen die NIEDERLANDE

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2021 - 10 ZB 21.83
    Ergänzend hierzu sind die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu Art. 8 EMRK entwickelten Kriterien heranzuziehen (Boultif/Üner-Kriterien, vgl. EGMR, U.v. 18.10.2006 - 46410/99 - NVwZ 2007, 1279; U.v. 2.8.2001 - 54273/00 - InfAuslR 2001, 476).
  • BVerfG, 05.06.2013 - 2 BvR 586/13

    Anforderungen des Art 6 GG an ausländerrechtliche Maßnahmen der

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2021 - 10 ZB 21.83
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gewährt Art. 6 GG keinen unmittelbaren Anspruch auf Aufenthalt (BVerfG, B.v. 5.6.2013 - 2 BvR 586/13 - juris Rn. 12 m.w.N.).
  • EGMR, 02.08.2001 - 54273/00

    BOULTIF v. SWITZERLAND

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2021 - 10 ZB 21.83
    Ergänzend hierzu sind die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu Art. 8 EMRK entwickelten Kriterien heranzuziehen (Boultif/Üner-Kriterien, vgl. EGMR, U.v. 18.10.2006 - 46410/99 - NVwZ 2007, 1279; U.v. 2.8.2001 - 54273/00 - InfAuslR 2001, 476).
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2021 - 10 ZB 21.83
    Solche Zweifel bestünden dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 10.12

    Ausweisung; Türkei; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht;

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2021 - 10 ZB 21.83
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 18) und des Senats (z.B. B.v. 8.11.2017 - 10 ZB 16.2199 - juris Rn. 6 f.; zuletzt B.v. 24.3.2020 - 10 ZB 20.138 - Rn. 2) haben Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichte bei spezialpräventiven Ausweisungsentscheidungen und deren gerichtlicher Überprüfung eine eigenständige Prognose zur Wiederholungsgefahr zu treffen.
  • BVerwG, 20.12.2012 - 4 B 20.12

    Verletzung der Pflicht zur erschöpfenden Sachverhaltsaufklärung

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2021 - 10 ZB 21.83
    Die Aufklärungsrüge nach § 86 Abs. 1 VwGO, wie sie der Kläger (im Schriftsatz vom 2.2.2021) im Hinblick auf die unterlassene Anhörung seiner siebenjährigen Tochter des Klägers zur Vater-Kind-Bindung (sinngemäß) erhoben hat, greift schon deswegen nicht durch, weil ein Tatsachengericht seine Aufklärungspflicht grundsätzlich dann nicht verletzt, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die ein anwaltlich vertretener Kläger in der mündlichen Verhandlung zu beantragen unterlassen hat (vgl. etwa BVerwG, B.v. 20.12.2012 - 4 B 20.12 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 11.10.2017 - 1 ZB 15.1773 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 27.10.2017 - 10 B 16.1252

    Überwiegen des öffentlichen Ausweisungsinteresse wegen der Unterstützung einer

  • VGH Bayern, 21.05.2019 - 10 B 19.55

    Befristung der Wirkungen der Ausweisung

  • VGH Bayern, 08.11.2017 - 10 ZB 16.2199

    Kein Verfahrensmangel wegen gerichtlicher Prognoseentscheidung zur

  • VGH Bayern, 24.03.2020 - 10 ZB 20.138

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen wegen schwerwiegender Gefahr für

  • VGH Bayern, 11.10.2017 - 1 ZB 15.1773

    Anforderungen an die Erhebung der Aufklärungsrüge als Verfahrensmangel zur

  • VG München, 19.07.2022 - M 2 S 22.2183

    Rechtmäßige Ausweisung eines faktischen Inländers

    a) Nach ständiger Rechtsprechung haben im Falle der gerichtlichen Überprüfung einer behördlichen Ausweisungsentscheidung die Verwaltungsgerichte eine Prognose zur Wiederholungsgefahr zu treffen; sie sind dabei nach allgemeinen Grundsätzen nicht an die Prognoseentscheidung der Ausländerbehörde gebunden (vgl. BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 18; BayVGH, B.v. 8.2.2021 - 10 ZB 21.83 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 24.3.2020 - 10 ZB 20.138 - Rn. 2).

    An die nach dem Ausmaß des möglichen Schadens differenzierende hinreichende Wahrscheinlichkeit dürfen andererseits keine zu geringen Anforderungen gestellt werden (vgl. BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 18; BayVGH, B.v. 8.2.2021 - 10 ZB 21.83 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 24.3.2020 - 10 ZB 20.138 - Rn. 2).

    Insoweit sind die Persönlichkeit des Täters und seine Entwicklung und Lebensumstände - bis zum maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt - zentrales Element der Prognose (vgl. BayVGH, B.v. 8.2.2021 - 10 ZB 21.83 - juris Rn. 9).

    (1) Für ein Überwiegen des Ausweisungsinteresses sprechen zunächst die Höhe der verhängten Strafen, die Schwere der begangenen Straftaten und (erneut) die Umstände ihrer Begehung (vgl. BayVGH, B.v. 8.2.2021 - 10 ZB 21.83 - juris Rn. 9).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht